Ist Ihr roter Laserpointer zu dunkel für Ihren lichtstarken LCD-Projektor?
Grüne Laserpointer wirken 20 x heller als Rote. Deshalb sind sie besonders zum Zeigen bei heller Umgebung oder auf stark beleuchteten Bildwänden geeignet, wo normale, rote Laserpointer fast nicht mehr zu sehen sind.
Das menschliche Auge nimmt verschiedene Farben unterschiedlich stark wahr. Rot befindet sich am Rand des Sehspektrums und wird nur relativ schwach wahrgenommen. In der Mitte liegt Grün. Hier ist das menschliche Auge am empfindlichsten. Ein grüner Laserpunkt von 1mW Leistung wirkt aus diesem Grund so stark wie ein roter Punkt mit 20mW. Deshalb ist der grüne Laserpointer besonders zum Zeigen bei heller Umgebung oder auf stark beleuchteten Leinwänden geeignet, wo normale, rote Laserpointer fast nicht zu sehen sind. |
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| Links sehen Sie die RGB-Farben in einem Farbtest: volles rot (255,0,0) - volles grün (0,255,0) - volles blau (0,0,255). Darunter haben wir die gleichen Farben (mit dem Grafikprogramm) in ein Schwarz-Weiß-Fenster kopiert. Klar ersichtlich: grün wirkt heller als rot! Kneifen Sie mal Ihre Augen halb zu und sehen Sie dann die Grafik nochmals an! |
Auf einem belichteten Film - für das Auge sensibilisiert - ist der grüne Punkt bedeutend größer als der Rote. Beide Laserpointer haben die gleiche Ausgangsleistung. Auch hier wiederum können Sie sehen: grün wirkt für das Auge erheblich heller als rot! |
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| Warum sind eigentlich diese grünen Laserpointer so viel teurer als normale, rote? Der Preisunterschied entsteht durch den Aufbau der Laserpointer. Bei einem roten Laserpointer genügt eine einfache rote Laserdiode mit zum Beispiel 1 mW Leistung, die mit ein- oder zwei Linsen kollimiert wird. Bei grünen Laserpointern (Wellenlänge 532 nm (1 nanometer = ein Milliardstel eines Meters)) geht dies nicht, da es keine grünen Laserdioden gibt. Man muss deshalb folgenden Umweg gehen: Eine sehr starke Laserdiode (bis 500mW) mit einer Wellenlänge von 808 nm (Infrarot) regt einen speziellen Laserkristall (Nd:YVO4) zur Emission einer noch langwelligeren Infrarot-Strahlung bei 1064 nm an. Dieser 2. Laserstrahl wiederum durchläuft einen weiteren Kristall, der die Frequenz verdoppelt und somit die Wellenlänge halbiert auf 532nm (Hellgrün). Es folgen Optiken und IR-Filter und Sensor zur Leistungsüberwachung- und Regelung. Das ist dann ein sogenannter DPSS-Laser [Diode Pumped Solid State). Die Kristalle an sich sind sehr teuer und in einem kleinen Pointergehäuse schwierig zu justieren. Deshalb der relativ hohe Preis. Aufgrund der starken Pumpdiode (ca. 500mW) ist der Stromverbrauch eines grünen Pointers höher als die eines Roten. Wie lange die Betriebsdauer der Batterien ist, hängt natürlich stark von der Art der Benutzung ab. |
| Ist der 'Green Light Pro X' legal und uneingeschränkt erlaubt? Der 'Green Light Pro X' entspricht den gesetzlichen Vorgaben der EU und ist CE-zertifiziert, nach DIN EN 60826-1/10.2003 klassifiziert (Laserklasse 2 (1 mW)) und der Pointer für den professionellen Anwender. Somit ist er für den Verkauf und Benutzung in der EU zugelassen. Der 'Green Light Pro X' verfügt über eine automatische Leistungsregulierung bis 1 mW. Jeder 'Green Light Pro X' Pointer wird speziell nach unseren Kriterien 'handverlesen' und mehrmals getestet. So stellen wir sicher, daß wirklich nur erste Qualität zu Ihnen kommt! Zudem gewähren wir 12 Monate Garantie auf das Lasermodul (anderswo nur 3 oder 6 Monate!) - und: wir reparieren (nur bei uns gekaufte) grüne Laserpointer in unserer Service-Werkstatt. |
Wichtige Hinweise:
Bei Lasern der Klasse 2 (< 1mW Ausgangsleistung) ist der Lidschlussreflex des Auges schnell genug, das Auge zu vor Schäden durch versehentlichen Blick in den Strahl zu bewahren. Trotzdem darf man nicht mit Absicht in den Strahl blicken oder anderen in Auge oder Gesicht leuchten! Daher gehören Laserpointer nicht in Kinderhände - Sie sind kein Spielzeug!
Es haftet ausschließlich der Benutzer des Gerätes für jeglichen Mißbrauch. In den meisten europäischen Ländern und auch in Deutschland / der Schweiz sind Laserpointer nur mit einer Ausgangsleistung von bis 1 mW erlaubt (Laserklasse II). Die Benutzung von Laserpointern mit einer höheren Ausgangsleistung ist gesetzlich verboten - es sei denn, der Benutzer hat von der zuständigen Berufsgenossenschaft und den zuständigen örtlichen Behörden die Genehmigung hierzu erhalten. Lesen Sie auch dazu: Gefahren durch Laserpointer (pdf)






